Anlegerschutzgesetz
Verbesserung des Anlegerschutzes: Kleinanlegerschutzgesetz
Für einen besseren Schutz vor allem der Kleinanleger vor dubiosen und riskanten Vermögensanlagen will die Bundesregierung bestehende Regelungslücken im Anlegerschutz beseitigen sowie den Verbraucherschutz zur Aufgabe der Finanzaufsicht machen. In einem Referentenentwurf heißt es dazu:
„Insbesondere soll die Transparenz von Vermögensanlagen weiter erhöht werden, um einem Anleger vollständige und zum Anlagezeitpunkt aktuelle Informationen über die Vermögensanlage zu verschaffen.“
Ziel ist hierbei vor allem der Schutz der Kleinanleger vor Vermögenseinbußen durch riskante und undurchschaubare Anlagen, die dem sogenannten „Grauen Kapitalmarkt“ angehören.
Gesetzesänderung
Um diese Ziele zu erreichen, sind u. a. Änderungen folgender Gesetze geplant:
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Vermögensanlagengesetz
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Wertpapierhandelsgesetz
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Handelsgesetz
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zahlreiche weitere Verordnungen
Die Vorschläge bezüglich der einzelnen Änderungen sind auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums unter folgendem Link abrufbar, v. a. S. 23f.:
Insbesondere sollen die Gesetzesänderungen einer Erhöhung der Transparenz dienen, die es dem Anleger erleichtern soll, riskante und undurchsichtige Anlageoptionen zu erkennen und zu vermeiden. Dabei muss der Emittent zukünftig auch einen aktualisierten Prospekt der Vermögensanlage jederzeit zugänglich zu Verfügung stellen, was der besseren Information des Anlegers dient.
Sind Sie selbst betroffen?
Aus dem Begehren der Bundesregierung geht hervor, dass der Anlegerschutz in der Vergangenheit nicht mit den erforderlichen Mitteln betrieben wurde.
Haben auch Sie Entscheidungen getroffen, die möglicherweise auf unzureichende Informationen gestützt waren?
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