Widerruf geschlossener Fonds


Falsche Beratung beim Erwerb einer Kapitalanlage, ein unrichtiges oder irreführendes Prospekt oder fehlende Widerrufsbelehrung bei Immobilienverträgen – es bestehen diverse Möglichkeiten, dem Anleger zunächst ein äußerst lukratives oder auch sicheres Anlegen seines Geldes zu suggerieren oder bewusst und unbewusst fehlerhaft zu beraten. Oftmals ist die Ernüchterung groß, wenn man mittels der Anlage, die zunächst durch die Argumentation des Maklers überzeugte, hohe finanzielle Verluste erleidet.

 

Das Anlegerschutzrecht hat sich zu einem großen und bedeutenden Rechtsgebiet mit zahlreichen Teildisziplinen entwickelt, was sich durch neue Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) und verstärkte Regulierungstendenzen des Gesetzgebers bestätigt.

 

Ziel dieser gesetzgeberischen Aktivitäten ist es, Informationspflichten der Anbieterseite so zu gestalten, dass Anlegern eine Anlageentscheidung auf der Grundlage von Informationen ermöglicht wird. Diese Informationen sollen dem Anleger nicht nur eine Einschätzung von Produktrisiken ermöglichen, sondern auch Interessenkonflikte der Anbieterseite offenlegen.